Allgemeine Nutzungs- und Geschäfts­bedingungen (AGB)

der Job Immobilien Motor (JIM) Marketing GmbH (in der Folge JIMM), Leopold-Ungar-Platz 1, A-1190 Wien, FN 515851 f des HG Wien

Tel.: +43(0)5 1727 22579; E-Mail: kundenservice@jimm.at

1. Geltungsbereich

  1. Diese AGB liegen – in der bei Vertragsabschluss geltenden Fassung – allen Geschäftsbeziehungen aus Anzeigen-, Beilagen- und sonstigen Werbeaufträgen für die von JIMM entweder selbst verbreiteten bzw. betriebenen oder nur hinsichtlich des Insertionsgeschäfts (als Anbieter/Vertragspartner) vertretenen Print- und Onlinemedien zugrunde, soweit sich aus allfälligen Sonderbedingungen für bestimmte Services, Medien oder Werbeformen und/oder schriftlichen Individualvereinbarungen nichts Abweichendes ergibt. Für die Erbringung unentgeltlicher Leistungen (zB bestimmte „private“ Wortanzeigen) gelten die AGB in sinngemäßer Anwendung (teilweiser Reduktion), nicht also insb. die das Widerrufsrecht oder die Verrechnung regelnden Abschnitte.
  2. Weitere Grundlage eines Auftragsverhältnisses sind allenfalls online abrufbare JIMM-Tarife für bestimmte Leistungen und Richtlinien für Anzeigeninhalte sowie – bei integrierten Fremdleistungen (im Rahmen von Kombi-Angeboten) – etwaige ergänzende Bestimmungen des bezeichneten Drittanbieters.
  3. Sämtliche den Datenschutz betreffende Angaben/Informationen von JIMM (als Verantwortlicher im Sinn der EU-DSGVO) sind abschließend in deren gesonderter Datenschutzerklärung enthalten, die gesondert auf bazar.at abrufbar ist.
  4. Wird hier explizit auf „Verbraucher“ oder „Unternehmer“ Bezug genommen, so betrifft die entsprechende Regelung nur die jeweils genannte, im Sinn des § 1 Konsumentenschutzgesetz (KSchG) zu definierende Kundengruppe. Ansonsten wird der Inserent/Auftraggeber in der Folge vereinfachend für alle Auftragsarten und Services bzw. Geschlechter als „Kunde“ bezeichnet. Der Auftragsgegenstand (die Vertragsleistung) wird im Rahmen dieser AGB ungeachtet seiner jeweiligen konkreten Ausgestaltung als „Einschaltung“ bezeichnet.
  5. JIMM behält sich vor, die AGB jederzeit ohne Angabe von Gründen zu abändern. Änderungen treten durch Onlinestellung der Neufassung auf den betreffenden Websites mit Wirkung für künftige Aufträge/Geschäftsfälle in Kraft.
  6. Entgegenstehende oder ergänzende Bestimmungen fremder AGB werden selbst bei Kenntnis nur insoweit Vertragsbestandteil, als JIMM ihre Geltung ausdrücklich vorgesetzt (s. 2.) oder ihr schriftlich zugestimmt hat. Im Übrigen wird allfälligen AGB des Kunden hiermit ausdrücklich widersprochen.

2. Nutzung JIMM-Onlineplattformen / Registrierung

  1. Die (Basis-)Nutzung der von JIMM selbst bereitgestellten Webservices (einfache Suche) erfordert generell keine Registrierungs- oder Anmeldevorgänge. Für die Inanspruchnahme erweiterter Features (Anlegen von Suchagenten, Absendung konkreter Anfragen etc) sowie für jegliche Online-Buchung von Einschaltungen (inkl. Gratis-Wortanzeigen von Verbrauchern) bedarf es jedoch einer vorherigen Registrierung bzw. der Einrichtung eines persönlichen Nutzerkontos. Die dabei von den Nutzern einzugebenden Personen- und Kontaktdaten sowie vorweg zu definierenden Einstellungen bzw. Optionen, insb. für das persönliche Such- und Auftragsverhalten, können in der Folge selbständig verwaltet und ggf. modifiziert werden. Auch eine Kündigung/Beendigung des Registrierungsverhältnisses ist jederzeit direkt online möglich.
  2. JIMM bleibt – insb. bei missbräuchlicher Inanspruchnahme von Services, bei Verdacht des Zugriffs durch Unbefugte oder bei Verstößen gegen geltendes Recht, diese AGB oder allgemeine Anstandsregeln (bzw. bei diesbezüglichen, nicht offenkundig unberechtigten Beschwerden) – das Recht vorbehalten, jederzeit und ohne gesonderte Korrespondenz bzw. Ersatzansprüche bestimmte Konten zu löschen und/oder bestimmte User zu sperren. Als jedenfalls missbräuchlich in diesem Sinn gilt die Verwendung der Anfragefunktion für andere Zwecke als konkrete Angebots-/Produktanfragen (insb. Übermittlung oder Verbreitung von eigener Werbung, Verweisen/Links, Spam-Nachrichten oder persönlichen Angriffen aller Art).
  3. Der Nutzer hat alle ihm zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um den unautorisierten Zugriff Dritter auf sein Konto zu unterbinden. Insb. sind persönliche Zugangsdaten geheim zu halten, ein hinreichend sicheres Passwort zu wählen und dieses bei Bedarf (v.a. Verdacht/Kenntnisnahme unautorisierter Logins) sofort über die Funktion Passwort vergessen zu ändern; soweit die missbräuchliche Verwendung von Zugangsdaten auch zu Schäden, Gefahren oder Nachteilen für andere führen könnte, ist JIMM zudem unverzüglich zu informieren.

3. Vertragsabschluss / Insertionen

  1. JIMM lädt, insb. durch Bereitstellung spezieller Online-Services, entsprechend geschäftsfähige Interessenten (Mindestalter im Zweifel 18 Jahre) dazu ein, Vertragsangebote für Einschaltungen zu stellen; diese Einladung ist freibleibend und unverbindlich. Mit der Bestellung einer bestimmten Leistung (Auftragserteilung) erklärt der Kunde sein bindendes Angebot. Sämtliche veröffentlichten Tarife bzw. individuell (v.a. im Zuge von Online-Buchungsstrecken) angegebenen Preise verstehen sich im „gewerblichen“ Bereich im Zweifel netto (also zzgl. USt. und evtl. Werbeangabe), gegenüber Verbrauchern („privater“ Bereich) jedoch als (Brutto-)Endbeträge.
  2. Das Vertragsangebot muss grundsätzlich schriftlich (bzw. per E-Mail) oder allenfalls bestehende Online-Formulare erfolgen, soweit keine anderen/zusätzlichen Möglichkeiten kommuniziert werden.
  3. Der Kunde trägt die Gefahr der Übermittlung von Anzeigeninhalten und Werbemitteln/Beilagen, insb. die Gefahr des (teilweisen) Verlustes und der Veränderung. Bei ausnahmsweise telefonischer Übermittlung trägt der Kunde jedenfalls auch die Gefahr von Hör- oder Satzfehlern.
  4. JIMM kann das Angebot (die Bestellung) durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder unmittelbare Ausführung der Leistung (insb. Veröffentlichung der Anzeige) annehmen, womit der Vertrag jeweils rechtswirksam zustande kommt, oder es – auch ohne Angabe von Gründen bzw. gegebenenfalls teilweise – ablehnen.
  5. Der konkrete Auftragsinhalt wird durch eine schriftliche Bestätigung beiderseits verbindlich definiert; mündliche Erklärungen von Mitarbeitern binden JIMM nicht.
  6. Jede Änderung von abgeschlossenen Verträgen setzt die schriftliche Zustimmung JIMM voraus.
  7. Online-Nutzer können Inserate (mit Text- und Bildelementen) in grundsätzlich unbeschränkter Anzahl direkt über die Webformulare der JIMM-Sites erstellen und einbuchen, wobei jedoch in Bezug auf dasselbe Angebots- bzw. Suchobjekt oder ein sonstig identes Thema innerhalb von 30 Tagen pro Plattform/Medium im Zweifel nur eine Anzeige geschaltet werden darf. In diesem Sinn als Duplikate erkannte Sujets werden nicht übernommen bzw. gelöscht.
  8. Angebote gewerblicher und/oder handwerklicher Leistungen, Stellenausschreibungen oder sonstige offenkundig im Rahmen unternehmerischer Tätigkeiten aufgegebene Schaltungen können nicht in „Privat“-Rubriken publiziert werden. Solche Insertionen gelten für JIMM unabhängig von der Person des Bestellers bzw. dessen eventuell „privater“ Kontaktdaten jedenfalls als (ausnahmslos entgeltliche) Unternehmergeschäfte auf Rechnung des jeweils Werbenden/Anbietenden. Im Zweifel als gewerblich bzw. Unternehmer – mit der Konsequenz vollständiger Kostenpflicht für jede einzelne Anzeige – gelten in diesem Sinn zB jedenfalls Auftraggeber/Werbende, die gleichzeitig (bzw. innerhalb von 30 Tagen) mit mehr als 3 verschiedenen Objekten in Motor- oder Immobilienrubriken vertreten sind.
  9. Der Erwerb bzw. die Buchung eines bestimmten Leistungspakets berechtigt grundsätzlich nur den jeweils konkret genannten Kunden (Vertragspartner) zur Inanspruchnahme der darin enthaltenen Leistungskomponenten. Jegliche dahingehende Überlassung oder Delegation sowie generell jeder Vertragsbeitritt oder eine sonstige Miteinbeziehung Dritter ist gegebenenfalls ausdrücklich zu vereinbaren. Agenturen oder sonstige Vertreter/Vermittler haben daher stets vorab ihre(n) Auftraggeber bzw. Berechtigte(n) zu benennen und können diese(n) nur bis zur ersten vertraglichen Schaltung einseitig ändern.

4. Widerrufs-/­Rücktrittsrecht von Verbrauchern

  1. Verbraucher sind gesetzlich berechtigt, ihre außerhalb von Geschäftsräumlichkeiten bzw. im Fernabsatz (§ 3 Z 1-3 FAGG) abgegebenen Vertragserklärungen (Bestellungen) zu widerrufen bzw. nach erfolgter Annahme binnen 14 Tagen ab dem Tag des Vertragsabschlusses ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten. Grundsätzlich kein Widerrufs-/Rücktrittsrecht besteht daher in Bezug auf direkt in den Niederlassungen oder an ständigen Annahmestellen von JIMM erteilte Einschaltungsaufträge.
  2. Dieses Widerrufs- bzw. Rücktrittsrecht ist zudem ausgeschlossen, wenn JIMM die vertragliche Dienstleistung (insb. Anzeigenschaltung) auf ausdrückliches Verlangen des Verbrauchers und nach dessen bestätigter Kenntnisnahme des damit verbundenen Rücktrittsrechtsverlusts bereits vor Ablauf der Rücktrittsfrist vollständig erbracht hat.
  3. Zur Ausübung des Rücktrittsrechts ist JIMM innerhalb der 14tägigen Frist (rechtzeitige Absendung genügt) entsprechend eindeutig – mangels gesonderter Kontaktdaten schriftlich an oben angeführte Anschrift oder E-Mail-Adresse – mitzuteilen, dass die Bestellung bzw. der Vertrag widerrufen werden soll.
  4. Als Folge eines wirksamen Widerrufs werden allenfalls bereits entrichtete Zahlungen unverzüglich, spätestens aber binnen 14 Tagen ab Eingang der Mitteilung, im Zweifel auf die Art und Weise der ursprünglichen Transaktion und jedenfalls unentgeltlich rückerstattet. Hat der Verbraucher den Leistungsbeginn vor Ablauf der Widerrufsfrist verlangt, kann ihm JIMM jedoch einen angemessenen Betrag in Rechnung stellen, der dem Verhältnis der bis zum Widerruf bereits erbrachten zur vertraglich insgesamt vorgesehenen Dienstleistung entspricht.

5. Kundenpflichten / Einschaltungsinhalte

  1. Der Kunde ist zur Gänze selbst für Richtigkeit und Zulässigkeit der von ihm gebuchten, übermittelten bzw. direkt eingegebenen (hochgeladenen) Sujets und sonstigen Text- sowie Bildelemente verantwortlich und garantiert in jedem Fall, dass die zu schaltenden bzw. zu verbreitenden Inhalte weder Rechte Dritter (insb. Urheber-, Leistungsschutz-, Persönlichkeits-, Marken- und Designrechte) noch sonst geltende Rechtsvorschriften (zB des UWG, UGB, GewO, KSchG, FAGG, DSG/DSGVO, StGB etc) verletzen.
  2. Unternehmer erklären mit ihrer Bestellung darüber hinaus ausdrücklich, sich mit der sie bzw. ihren Auftrag betreffenden Rechtslage nachweislich auseinandergesetzt und ein Rechteclearing vorgenommen zu haben. Soweit generelle Verbote oder Werbebeschränkungen bzw. spezifische gesetzliche Auflagen bestehen (zB Arzneimittel, Tabak, Alkohol, Glücksspiel, Prostitution; GlBG, EAVG, TSchG, Standesrecht div. freier Berufe), sind Unternehmer zu entsprechend erhöhter Sorgfalt hinsichtlich Gestaltung und Kontrolle übermittelter Sujets verpflichtet.
  3. Der Kunde verpflichtet sich demnach, JIMM sowie den bzw. die Medieninhaber des konkret gebuchten Werbeträgers und deren jeweilige Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen hinsichtlich sämtlicher (potentiellen) Ansprüche Dritter, die sich aus oder im Zusammenhang mit einer beauftragten Einschaltung ergeben, vollumfänglich schad- und klaglos zu halten. Im Bereich des UWG gilt dies unabhängig davon, ob Mitbewerber des Inserenten/Auftraggebers oder von JIMM gegen letztere vorgehen. Die Ersatzpflicht des Kunden umfasst jedenfalls sämtliche zweckentsprechenden Vertretungs- und Verfahrenskosten infolge außergerichtlicher oder gerichtlicher Forderungs-/Anspruchsabwehr, wobei die Auswahl der Rechtsvertretung allein JIMM obliegt. Bei begründeter Annahme zu Recht erhobener Ansprüche kann JIMM zur Vermeidung weiterer Kosten auch ohne Zustimmung des Kunden Vergleiche schließen; im Übrigen hat der Kunde JIMM bei der Abwehr Dritter generell bestmöglich zu unterstützen. Gerichtlich aufgetragene Veröffentlichungen sind JIMM stets nach dem jeweils anzuwendenden Anzeigentarif zu vergüten.
  4. Bei Print-Schaltungen hat der Kunde hat die jeweiligen Sujets (Bild- und Textmaterial) bzw. Beilagen oder sonstigen Werbemittel in den von JIMM vorgegebenen Formaten und Fristen fehler-/mängelfrei und vollständig bereitzustellen. Dabei ist insb. ein allfälliger Anzeigen- bzw. Druckunterlagenschluss für bestimmte Erscheinungstermine zu beachten.
  5. Druckinhalte sind grundsätzlich gemäß den allgemeinen Repro-Richtlinien des IG Austria Druckstandard Zeitungen bzw. der ÖNORM A 1503 sowie etwaigen Richtlinien digitaler Datenübertragung bereitzustellen (im Zweifel sind hier die Angaben auf mediaprint.at unter der Rubrik „Technik“ maßgeblich). Unternehmer sind verpflichtet, sich gegebenenfalls vor Auftragserteilung über diese Standards zu informieren.
  6. Bei digitalen Einschaltungen obliegt dem Kunden/User die Wartung der von ihm selbst direkt eingegebenen Inhalte hinsichtlich deren Aktualität und allfälliger faktisch und/oder rechtlich bedingten Anpassungserfordernisse (Korrekturen, Ergänzungen oder Löschungen) von der Aktivierung bis zum Ablauf des jeweiligen Schaltungszeitraums. Mit Absendung des Inhalts bestätigt der Kunde ausdrücklich, dass die betreffende Anzeige in dieser Form erscheinen kann. Nach Ablauf der vorgegebenen/beauftragten Periode oder bei vorzeitiger Deaktivierung durch den berechtigten Nutzer wird das Inserat (bzw. Angebot) online als nicht mehr verfügbar gekennzeichnet.
  7. JIMM weist darauf hin, dass auch im Bereich „privater“ Tätigkeiten oder Vorhaben (zB Veräußerungen) bzw. Einschaltungen durch Verbraucher zahlreiche gesetzliche Verbote und Beschränkungen zu Anwendung kommen können (zB Tierschutz, Suchtmittel/Medikamente und Chemikalien, Waffen und Kriegsgerät, nationalsozialistische Symbole/Relikte, Glücksspiele, Finanzprodukte, Partnersuche/Jugendschutz, menschliche Körperteile/Organe, Decodierung/Entschlüsselungssoftware, Spendenaufrufe, Diskriminierung/Beleidigung/Verhetzung, behördliche Dokumente…). Der Kunde ist generell, aber insb. bei direkter Eingabe auf Webportalen gehalten, sich vorab eigenständig über die seine Einschaltung(en) betreffenden Rechtsvorschriften zu informieren. Von JIMM allenfalls veröffentlichte Richtlinien zu (ggf. explizit unerwünschten) Anzeigeninhalten sind ebenfalls zu befolgen, stellen aber nicht unbedingt die einschlägig zwingende bzw. vollständige Rechtslage dar. JIMM ist jederzeit berechtigt, aber ohne konkrete Hinweise oder Anhaltspunkte in keiner Weise verpflichtet, die Einhaltung gesetzlich und/oder vertraglich vorgegebener Regeln auf den von ihr betriebenen bzw. vertretenen Medien zu überprüfen.

6. Einräumung von Nutzungs­rechten / erweiterte Veröffentlichung

  1. Mit der Einstellung seiner Inhalte (Texte, Bilder, Zeichnungen, Grafiken, Videos) über ein von JIMM betriebenes Webportal räumt der Kunde/Nutzer JIMM die nicht-exklusive, unentgeltliche, örtlich unbeschränkte Befugnis ein, das betreffende Inserat/Sujet sowohl dortselbst online zur Verfügung zu stellen als auch – bei Bedarf zweckentsprechend bearbeitet – für die Dauer des gebuchten bzw. aktivierten Zeitraums im jeweiligen Printmedium gleichen Titels (zB bazar.at + Zeitschrift Bazar) beliebig oft ohne Mehrkosten zu veröffentlichen.
  2. Darüber hinaus genehmigt der Kunde/Nutzer – sofern bzw. soweit dies nicht in den Grundeinstellungen des Nutzerkontos oder einer beim Bestellvorgang allenfalls bereit gestellten Information abgelehnt wird – in diesem Zeitraum auch die allfällige, für ihn ebenso kostenfreie Verbreitung des Inserats in sonstigen von JIMM selbst oder von verbundenen Unternehmen der Mediaprint-Gruppe betriebenen bzw. verbreiteten Medien.
  3. Der Kunde nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass zumindest eine im Sinn der Punkte 1. oder 2. zusätzlich in weiteren (Print-)Medien veröffentlichte Anzeige zwecks Ermöglichung der direkten Kontaktaufnahme jedenfalls auch eine (im Nutzerkonto gemäß Punkt 2.2. dafür zu definierende bzw. zu adaptierende) Telefonnummer oder E-Mail-Adresse enthalten muss und auf solche, allein im Ermessen von JIMM liegenden Leistungserweiterungen generell keinerlei Rechtsanspruch besteht.
  4. Soweit (insb. urheberrechtlich) geschützte Text- und/oder Bildelemente hochgeladen werden, an denen dem Kunden/Nutzer die Nutzungs- und Verwertungsrechte für vorstehende beschriebene Zwecke nicht bzw. nicht vollständig/ausreichend zustehen, hat er die ggf. jederzeit belegbare Zustimmung der/des Berechtigten (zB Fotograf) zur vertragsgegenständlichen und darüber hinaus genehmigten Verwendung einzuholen. Der Kunde hat JIMM auch insofern uneingeschränkt schad- und klaglos zu halten.

7. Auftragsdurchführung

  1. Einschaltungen können grundsätzlich nur nach den zur Wahl gestellten Parametern (Format, Felder, Textumfang etc.) gebucht werden, die von JIMM jederzeit erweitert oder abgeändert werden können. Qualitätsabweichungen und Umformatierungen im Vergleich zu Originalunterlagen (v.a. Fotos) sind insb. bei Übertragung von Online- zu Print-Fassungen (oder umgekehrt) im Rahmen technischer Gegebenheiten unvermeidlich und daher ohne weitere Rücksprache zu dulden. Dabei können auch notwendige oder sinnvolle Kürzungen vorgenommen werden, soweit dies zu keinem sinnändernden Eingriff in gebuchte Inhalte führen würde. Bei allen auf eine Print-Version übertragenen Anzeigen wird entweder per Link oder Anzeigen-ID auf das Online-Pendant hingewiesen.
  2. JIMM kann – ohne dahingehende Verpflichtung – übermittelte/gewünschte Einschaltungsinhalte auf Übereinstimmung mit geltendem Recht und/oder eigenen Richtlinien bzw. Qualitätskriterien prüfen und ggf. auch ohne Angabe von Gründen zurückweisen. Erfolgt die Ablehnung konkreter Aufträge explizit wegen einem Verstoß gegen die Moderationsrichtlinien oder wegen der Gefahr von Rechtsverletzungen durch die Ausführung, bleibt der Anspruch auf das Einschaltungsentgelt grundsätzlich unberührt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, modifizierte Inhalte zu liefern, deren Veröffentlichung erforderlichenfalls auch zu einem späteren Termin erfolgen kann.
  3. JIMM ist nicht zur Kontrolle von Einschaltungen auf deren sachliche Vollständigkeit, Richtigkeit und (Tipp-)Fehlerfreiheit verpflichtet, behält sich aber vor, offenkundig fehlerhafte Inhalte bei Kenntnis und entsprechender Gelegenheit selbständig zu korrigieren und bei Wortanzeigen ggf. sinnwahrende Abkürzungen vorzunehmen. JIMM ist weiters berechtigt, entgeltliche Einschaltungen bei Bedarf – auch ohne Rücksprache mit dem Kunden – im Sinn des § 26 MedienG zu kennzeichnen.
  4. JIMM behält sich ausdrücklich vor, bei nicht offensichtlich unberechtigter Geltendmachung von Ansprüchen durch Dritte, behördlichen Beanstandungen, Verfahren vor dem Werberat oder sonstigen rechtlichen bzw. ethischen Komplikationen die Schaltung betroffener Anzeigen auszusetzen, Änderungen zu verlangen oder vom Insertionsvertrag zurückzutreten. JIMM ist zudem berechtigt, jedem Dritten, der ein entsprechendes rechtliches Interesse darlegt, insb. nicht offensichtlich unbegründete Ansprüche aus Rechtsverletzungen im Zusammenhang mit veröffentlichten Einschaltungen oder Beilagen behauptet, Name/Firma und Anschrift des jeweiligen Kunden (Auftraggebers) bekannt zu geben.
  5. JIMM trifft keine Pflicht, übermittelte Einschaltungsinhalte nach Auftragsausführung aufzubewahren, zurückzusenden oder zu löschen.
  6. Probeabzüge für Printsujets werden nur auf Wunsch und Kosten des Kunden erstellt. Mangels Rückmeldung innerhalb gesetzter bzw. angemessener Frist nach Übermittlung gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt. Farbabweichungen gegenüber dem Original bleiben aus drucktechnischen Gründen vorbehalten.
  7. Besondere Platzierungen oder Erscheinungstermine können mit entsprechenden Entgeltszuschlägen verbunden sein (s. auch jeweilige Tarife). Bei Wortanzeigen ist die Berücksichtigung von Platzierungswünschen innerhalb der gewählten bzw. objektiv passenden Rubrik nicht möglich.
  8. Geplante Erscheinungstermine können aus technischen Gründen ohne daraus ableitbare Entgeltsminderungs-, Rücktritts- oder Schadenersatzansprüche verschoben werden, soweit damit keine Beeinträchtigung des Einschaltungszwecks verbunden ist. Generell leistet JIMM für das Erscheinen zu bestimmten Terminen oder für bestimmte Platzierungen nur insoweit Gewähr, als dahingehende Spezifikationen in schriftlichen Auftragsbestätigungen explizit zugesagt wurden.
  9. JIMM übernimmt grundsätzlich keine eingeschriebenen Zusendungen auf Chiffreanzeigen. Eingelangte Chiffrebriefe werden mangels anderer Vereinbarung (hinsichtlich Weiterleitung an den Kunden) 4 Wochen aufbewahrt und bei Nichtabholung danach vernichtet. Eine Haftung von JIMM für Nachteile durch unchiffriertes Erscheinen einer als Chiffreanzeige beauftragten Einschaltung oder durch den Verlust von Einsendungen ist ausgeschlossen.

8. Verrechnung / Zahlungsbedingungen

  1. Die Errechnung konkreter Einschaltungsentgelte erfolgt nach den bei Vertragsabschluss gültigen Tarifen bzw. sonst maßgeblichen Preisinformationen, in Ermangelung entsprechender Angaben und bei Online-Buchungen gilt der jeweils zuletzt bestätigte Gesamtbetrag als vereinbart. Allfällige Preisänderungen treten gegenüber Unternehmern auch im Rahmen ständiger Geschäftsbeziehung grundsätzlich sofort für die Zukunft in Kraft. Alle Preisangaben sind exklusive allfälliger Nebenkosten, der Werbeabgabe und der gesetzlichen Umsatzsteuer; Verbrauchern gegenüber werden dagegen stets (allenfalls weiter aufgeschlüsselte) Inklusivpreise genannt.
  2. Reicht eine eventuell konkret beauftragte (Print-)Anzeigengröße für die gewünschte Layout-Gestaltung oder die Einhaltung der vorgegebenen Schriftgröße nicht aus, hat der Kunde die tatsächlich erforderliche Abdruckhöhe zu bezahlen. Anzeigen, deren Höhe 90% des Satzspiegels übersteigt, werden mit der gesamten Blatthöhe (Satzspiegel) berechnet.
  3. Die Gewährung von Umsatzrabatten setzt ein gesondertes detailliertes Übereinkommen über diesbezügliche Modalitäten voraus. Sämtliche Rabattvereinbarungen stehen unter der auflösenden Bedingung eines Zahlungsverzugs oder einer Insolvenzverfahrenseröffnung. Rabatte sind im Zweifel nicht kombinierbar. Das für die Berechnung relevante Rabattjahr entspricht dem Kalenderjahr. Aufträge, die bereits vor Abschluss der Rabattvereinbarung erteilt wurden, können in die Abrechnung nicht (rückwirkend) mit einbezogen werden. Rabatte werden je nach Vereinbarung sofort bei Rechnungslegung berücksichtigt oder nach Jahresablauf gutgeschrieben; JIMM behält sich Änderungen der Verrechnungsart jederzeit vor. Maßstab für umsatzabhängige Rabatte und sonstige Sonderkonditionen sind allein tatsächlich realisierte Erlöse. Wird das gemäß einem etwaigen Staffel- bzw. Tarifklassensystem und/oder sonst vereinbarten Vorgaben erforderliche Mindestvolumen anrechenbarer Schaltungen nicht erreicht, werden allenfalls zu Unrecht vorweg berücksichtigte Rabattbeträge am Ende des Rabattjahres zuzüglich Zinsen in Höhe von 14% p.a. nachverrechnet.
  4. Die Entgelte für Online-Buchungen sind grundsätzlich im Voraus mittels einer der angeführten Zahlungsmethoden (Kreditkarte, Online-Banking oder Gutscheine/Kontingent- oder Prepaid-Guthaben) zu entrichten. Im Übrigen sind Rechnungen sofort nach Erhalt ohne Abzüge zur Zahlung fällig. Überweisungen gelten als rechtzeitig, wenn der Gesamtbetrag innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum dem angegebenen JIMM-Konto gutgeschrieben (Unternehmer) bzw. überwiesen (Verbraucher) wird.
  5. Unternehmer haben Rechnungsreklamationen binnen 4 Wochen ab Ausstellungsdatum (einlangend) schriftlich geltend zu machen.
  6. Bei Zahlungsverzug bzw. -verweigerung des Kunden oder Beantragung/Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über dessen Vermögen kann JIMM sämtliche dem Betroffenen gegenüber aushaftenden Forderungen ungeachtet des Titels fällig stellen. Hat JIMM Raten- oder Teilzahlung gewährt, gilt dies bei Verzug mit auch nur einer Zahlung jedenfalls in Bezug auf alle noch offenen Teilbeträge (Terminverlust). Für die Dauer der Säumnis des Kunden kann JIMM zudem die Durchführung von Einschaltungen einstellen bzw. aussetzen (Zurückbehaltungsrecht); die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung fortlaufender Entgelte bleibt diesfalls aufrecht. Vereinbarte Rabatte, Provisionen oder sonstige Vergünstigungen gelten im Verzugs- oder Insolvenzfall als verwirkt. Gegenüber Verbrauchern treten vorstehende Verzugsfolgen nach erfolgloser Mahnung mit diesbezüglichen Hinweisen und mindestens 14tägiger Nachfrist ein.
  7. Es gelten Verzugszinsen in Höhe von 14% (Unternehmer) bzw. 5% (Verbraucher) p.a. als vereinbart. In jedem Säumnisfall ist JIMM zudem berechtigt, € 15,– an Spesen pro eigener Mahnung zu verrechnen und/oder die Angelegenheit einem Inkassobüro bzw. Rechtsanwalt zur weiteren Betreibung zu übergeben. Die zweckentsprechenden Kosten externer Betreibung sind ebenso vom Kunden zu ersetzen.
  8. Zahlungen werden grundsätzlich zuerst auf Kosten und Spesen, dann auf Zinsen und zuletzt auf das Kapital angerechnet. JIMM ist jedoch berechtigt, eingehende Zahlungen zuerst auf die älteste Forderung anzurechnen.
  9. Sämtliche mit der Vornahme von Zahlungen verbundenen Nebenkosten, insbesondere Bankspesen, trägt zur Gänze der Kunde (bzw. Zahler). Dies gilt auch für Spesen, die durch eine weder JIMM noch der Empfängerbank zuzurechnende Nichtdurchführung von Lastschriften seitens des Auftraggeber-Kreditinstituts entstehen. Soweit mit derartigen Kosten JIMM belastet wird, werden sie dem Kunden weiterverrechnet.
  10. JIMM behält sich vor, die Auftragsannahme ohne Angabe von Gründen und die Fortsetzung der Auftragsdurchführung insb. bei Zahlungsverzug des Kunden von teilweiser oder vollständiger Vorauszahlung abhängig zu machen.

9. Gewährleistung / Haftung

  1. JIMM leistet für eine vereinbarungsgemäß richtige und vollständige sowie den technischen Standards entsprechende Auftragserfüllung (insb. Anzeigendarstellung) im Rahmen entgeltlicher Aufträge Gewähr nach den Bestimmungen der §§ 922 ff ABGB. Für unentgeltliche Leistungen oder einen bestimmten Erfolg von Einschaltungen besteht keinerlei Gewährleistungspflicht. Misslingt die ordnungsgemäße Erfüllung, ist JIMM nach eigener Wahl primär zur Mängelbehebung durch Verbesserung, Verlängerung, Nachtrag oder Austausch berechtigt; Preisminderungsansprüche entstehen nur, soweit eine sonstige Behebung dem Kunden unzumutbar ist.
  2. Für geringfügige Mängel/Minderleistungen ist im betreffenden Umfang jegliche Gewährleistung bzw. Haftung ausgeschlossen. Insbesondere begründen ein die Lesbarkeit nicht wesentlich beeinträchtigendes Überdrucken von Wortanzeigen mit Farbe („shadow print“) oder geringfügige Druckfehler, die den Sinn der Einschaltung unberührt lassen, keinerlei Ersatz- oder Preisminderungsansprüche des Kunden.
  3. Jegliche Schadenersatzhaftung der JIMM und seiner Organe, Mitarbeiter oder Gehilfen ist – mit Ausnahme von Personenschäden– dem Grunde nach auf erweislich grob schuldhaftes Verhalten beschränkt. Eine Haftung für entgangene Gewinne, Folge- und andere mittelbare Schäden sowie für Schäden, die durch Nichterscheinen einer Werbeeinschaltung an einem bestimmten Tag oder durch Druck-, Satz- oder Platzierungsfehler verursacht wurden, wird generell ausgeschlossen.
  4. Gegenüber Unternehmern gilt zudem Folgendes:
    1. Allfällige Reklamationen sind bei sonstigem Verlust von Gewährleistungs- und sonstigen Ersatzansprüchen innerhalb von 5 Tagen ab Erscheinen der Einschaltung/Beilage (einlangend) schriftlich und begründet geltend zu machen, widrigenfalls die Leistung als genehmigt gilt (Mängelrüge).
    2. JIMM übernimmt keine Haftung für die vom Kunden beigestellten Daten/Informationen und Werbemittel jeglicher Art; die Verwendung erfolgt unter Beachtung der üblichen Sorgfalt, JIMM haftet nicht für Beschädigung oder Verlust.
    3. JIMM gewährleistet im Printbereich eine drucktechnisch einwandfreie Wiedergabe auf Basis der vom Kunden beigestellten, entsprechend geeigneten (s. Punkt 5.5.) Druckunterlagen. Probedrucke und Proofs, die nicht auf Zeitungspapier oder mit simulierter Papierweiße sowie nicht mit angegebener Farbdichte, simulierter Punktzunahme und Farbannahme des Zeitungsdrucks erstellt sind, stellen keine farbverbindlichen Vorlagen dar.
    4. Da die Produktion auf Schnelllaufautomaten erfolgt, kann bei Sonderwerbeformen (Kleber, Beihefter, Tip-on-Cards etc.) aus technischen Gründen eine 100%ige Streuung nicht garantiert werden. Diesbezüglich gilt die Toleranz einer bis zu 5%igen Abweichung als vereinbart.
  5. JIM haftet aus gleich welchem Rechtsgrund (Gewährleistung, Garantien, Schadenersatz, Produkthaftung) weder für die Durchsetzbarkeit eines über ein Inserat geschlossenen Vertrags noch für die in Inseraten angebotenen Objekte, Leistungen oder Angaben/Informationen.
  6. Soweit von/über JIMM-Sites (insb. auch von Nutzern) auf Online-Plattformen Dritter verlinkt wird, übernimmt JIMM damit keinerlei Haftung für die Inhalte der betreffenden Zielsites, insb. hinsichtlich Aktualität, Richtigkeit, Vollständigkeit, rechtliche Zulässigkeit oder Qualität der dort bereitgestellten Informationen, und distanziert sich insoweit ausdrücklich. Jeder User folgt solchen Verlinkungen auf gänzlich eigene Gefahr.
  7. JIMM haftet nicht für die Kompatibilität seiner Services mit bestimmter Hard- oder Software, für Schäden durch Viren, Malware, Missbrauch oder Nutzung mit ungeeigneter Hard-/Software sowie für Fehlfunktionen aufgrund unzureichender Internetanbindung. Zudem wird jegliche Gewähr/Haftung für ununterbrochene und/oder vollständige Erreichbarkeit bzw. Funktionsfähigkeit der JIMM-Onlineportale bzw. ihrer Services ausgeschlossen. JIMM kann ihren Leistungsumfang jederzeit einschränken oder vorübergehend (zB für Wartungsarbeiten) auch zur Gänze einstellen.
  8. Soweit Online-Nutzern (gratis) Supportleistungen erbracht werden, erfolgt dies ohne jede Verpflichtung oder Gewähr für die künftige Verfügbarkeit bzw. deren Umfang und Qualität.

10. Schlussbestimmungen

  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle im Zusammenhang mit der Rechtsbeziehung zwischen Kunden und JIMM entstehenden Streitigkeiten, einschließlich Vor- und Nachwirkungen von Einschaltungsverträgen, ist Wien. Gegenüber Verbrauchern ist dieser Gerichtsstand für Klagen der JIMM nur maßgeblich, wenn sie zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Wien ihren Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt haben oder ihrer Beschäftigung nachgehen. Es gilt jedoch jedenfalls ein österreichischer Gerichtsstand als vereinbart.
  2. Mit Ausnahme der internationalen Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder eines individuellen Einschaltungsvertrags ganz oder teilweise unmöglich bzw. unwirksam sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit der jeweils übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung gilt die dieser wirtschaftlich am nächsten kommende zulässige Regelung als vereinbart. Sinngemäß gleichermaßen ist bei allenfalls auftretenden Regelungslücken vorzugehen.
  4. Sämtliche Änderungen oder Ergänzungen abgeschlossener Verträge, einschließen des Abgehens vom Erfordernis der Schriftlichkeit, bedürfen der Schriftform, wobei die Versendung per E-Mail bzw. das Anklicken vorgesehener Buttons auf Websites der JIMM genügt.

Stand 21.12.2021

Druck- und Satzfehler vorbehalten

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